Markenkombination

Markenkombination oder Mehrfachmarkierungen können bei der Markierung von Leistungen oder Produkten vorkommen, wenn dabei mehrere Marken gemeinsam dargestellt werden. Dabei sind unterschiedliche Kombinationen denkbar. Marken können auf gleicher Wirtschaftsstufe (Co-Branding) oder auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen in Form des Ingredient Branding zusammengeführt werden. Rechtlich sind sowohl unternehmensinterne als auch unternehmensübergreifende Zusammenstellungen möglich. Außerdem sind nicht nur Kombinationen zweier Marken denkbar, sondern auch komplexe Kooperationen mit drei und mehr Marken. Die Markenkombination kann zwischen gleichgestellten Marken erfolgen oder aber eine Hierarchie bilden, in der die eine Marke als der anderen untergeordnet erscheint. Auch zeitlich sind entweder dauerhafte Mehrfachmarkierungen oder kurzfristige für einzelne Aktionen üblich.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation