Markennennung

Wenn von Markennennung gesprochen wird, ist die Verwendung eines Zeichens nicht des eigenen Produktangebots, sondern eines fremden Originalproduktes durch ein Unternehmen gemeint. Am häufigsten kommt dies im Rahmen einer Bestimmungsangabe für ein eigenes Produkt, das für eine Verwendung für oder mit dem fremden Produkt gedacht ist, vor, oder im Zusammenhang mit vergleichender Werbung. Auch eine Nennung zu redaktionellen Zwecken ist vorstellbar. Grundsätzlich ist in der Markennennung keine rechtsverletzende Benutzung zu sehen, sofern nicht ausdrücklich normierte Schutzschranken in Mitleidenschaft gezogen sind.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation