Markenrechtsfähigkeit

Markenrechtsfähigkeit darf nicht mit Markenfähigkeit verwechselt werden. Während letztere bestimmt, welche Zeichen markentauglich sind, bestimmt die Markenrechtsfähigkeit, wer Inhaber eines Markenrechts sein kann. Diese richtet sich nach § 7 MarkenG und umfasst insbesondere natürliche Personen, juristische Personen sowie Personengesellschaften.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation