Markensatzung

Markensatzungen sind für Kollektivmarken vorgeschrieben und in § 102 MarkenG geregelt. Sie muss bestimmte Mindestangaben enthalten und dient dazu, die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und die Bedingungen für die Benutzung der Kollektivmarke öffentlich bekannt zu machen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation