Markenschutzentstehung
Markenschutz entsteht gemäß § 4 MarkenG auf drei mögliche Arten: durch Eintragung, durch Erlangung notorischer Bekanntheit oder durch Verkehrsgeltung einer Marke aufgrund Benutzung.
Markenschutz entsteht gemäß § 4 MarkenG auf drei mögliche Arten: durch Eintragung, durch Erlangung notorischer Bekanntheit oder durch Verkehrsgeltung einer Marke aufgrund Benutzung.