Markenverletzung

Eine Markenverletzung setzt voraus, dass die potentiell verletzte Marke tatsächlich Markenschutz genießt und Vorrang vor den Rechten des Verletzers hat. Verletzer kann dabei jeder außer dem tatsächlichen Markeninhaber sein, also auch dessen Lizenznehmer. Die im geschäftlichen Verkehr und im räumlichen Schutzbereich der Marke vorgenommene Handlung darf, um als verletzend eingestuft zu werden, allerdings nicht mit Zustimmung des Markeninhabers erfolgen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation