Markenverletzung
Eine Markenverletzung setzt voraus, dass die potentiell verletzte Marke tatsächlich Markenschutz genießt und Vorrang vor den Rechten des Verletzers hat. Verletzer kann dabei jeder außer dem tatsächlichen Markeninhaber sein, also auch dessen Lizenznehmer. Die im geschäftlichen Verkehr und im räumlichen Schutzbereich der Marke vorgenommene Handlung darf, um als verletzend eingestuft zu werden, allerdings nicht mit Zustimmung des Markeninhabers erfolgen.