Marktbeherrschung
Ziel des Kartellrechts ist es marktbeherrschende oder marktstarke Unternehmen (-svereinigungen) einer Struktur- und Verhaltenskontrolle zu unterziehen, um somit die Freiheit des Wettbewerbs zu gewähren. Hierzu zählt das Verbot der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung oder die unbillige Behinderung gleichartiger Unternehmen.