Marktbeobachtungspflicht

Bestand die gebotene und zumutbare Möglichkeit zu Gunsten des Verletzten den Markt zu beobachten, so kann diesem unter Umständen eine sog. Marktbeobachtungspflicht obliegen, falls er diesbezüglich Rechte geltend machen will.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation