Marktbeobachtungspflicht
Bestand die gebotene und zumutbare Möglichkeit zu Gunsten des Verletzten den Markt zu beobachten, so kann diesem unter Umständen eine sog. Marktbeobachtungspflicht obliegen, falls er diesbezüglich Rechte geltend machen will.
Bestand die gebotene und zumutbare Möglichkeit zu Gunsten des Verletzten den Markt zu beobachten, so kann diesem unter Umständen eine sog. Marktbeobachtungspflicht obliegen, falls er diesbezüglich Rechte geltend machen will.