Marktbezogenes geschäftliches Verhalten
Eine Wettbewerbshandlung kann jedes erdenkliche Marktverhalten sein, hiervon ist sowohl das positive Tun als auch das Unterlassen, soweit eine Rechtspflicht zum Handeln besteht, umfasst. Die Wettbewerbshandlung ist weiterhin ein marktbezogenes geschäftliches Verhalten.