Marktbezogenes geschäftliches Verhalten

Eine Wettbewerbshandlung kann jedes erdenkliche Marktverhalten sein, hiervon ist sowohl das positive Tun als auch das Unterlassen, soweit eine Rechtspflicht zum Handeln besteht, umfasst. Die Wettbewerbshandlung ist weiterhin ein marktbezogenes geschäftliches Verhalten.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation