Marktstörung
Die Marktstörung (oder auch allgemeine Marktbehinderung) ist eine zwar nicht vorweg unlautere und doch wettbewerbsrechtlich fragliche Maßnahme. Die Störung des Marktes kann von einem oder von mehreren Mitbewerbern vorgenommen worden sein und muss eine ernsthafte Gefahr in einem nicht unerheblichem Maße für den Leistungswettbewerb darstellen.