Marktstörung

Die Marktstörung (oder auch allgemeine Marktbehinderung) ist eine zwar nicht vorweg unlautere und doch wettbewerbsrechtlich fragliche Maßnahme. Die Störung des Marktes kann von einem oder von mehreren Mitbewerbern vorgenommen worden sein und muss eine ernsthafte Gefahr in einem nicht unerheblichem Maße für den Leistungswettbewerb darstellen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation