Marktverhalten
Unter der Begrifflichkeit des „Marktverhaltens“ werden i.S.d. UWG zunächst Regelungen, die einen Austausch von Waren- oder Dienstleistungen umfassen, verstanden. Darüberhinaus sind es Regelungen, die den Marktzutritt, mithin das dem eigentlichen Marktverhalten vorgehende Verhalten betreffen.