Maximalstandard

Die EWG-Richtlinie über die Werbung für Humanarzneimittel stellt nur einen Mindeststandard auf, über den die Mitgliedstaaten hinausgehen können und nur durch die allgemeinen Schranken der Art. 28, 30 EGV gehindert sind.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation