Mediator
Die Berufsbezeichnung „Mediator“ darf von demjenigen getragen werden, der gemäß § 7a BORA das Mediationsverfahren grundsätzlich beherrscht und dies nachweisen kann.
Die Berufsbezeichnung „Mediator“ darf von demjenigen getragen werden, der gemäß § 7a BORA das Mediationsverfahren grundsätzlich beherrscht und dies nachweisen kann.