Meistbegünstigungsklausel
Meistbegünstigungsklauseln beinhalten zumeist Regelungen dazu, dass der Lieferant keinen anderen als den Vertragspartner unter denselben günstigen Konditionen beliefert oder dass der Lieferant nachträglich dem Vertragspartner gleiche Konditionen anbieten muss, wenn er anderswo ein günstigeres Angebot abgibt.