Minderhandwerk
Ist die Ausübung eines Handwerks nicht zulassungspflichtig i.S.d. HwO (Handwerksordnung), so bezeichnet man sie als einen zulassungsfreien Hilfsbetrieb bzw. Minderhandwerk.
Ist die Ausübung eines Handwerks nicht zulassungspflichtig i.S.d. HwO (Handwerksordnung), so bezeichnet man sie als einen zulassungsfreien Hilfsbetrieb bzw. Minderhandwerk.