Mischfutterbetrieb

Mischfutterbetriebe verarbeiten nach tierärztlicher Anweisung (Verschreibung) Arzneimittelvormischungen mit Mischfuttermitteln zu Fütterungsarzneimitteln. Diese werden dann unmittelbar an die Verbraucherschaft (z.B. Landwirte) abgegeben. Den Mischfutterbetrieben ist es erlaubt mit diesen Arzneimitteln Handel zu treiben. Damit zählen sie ebenfalls zu den Fachkreisen nach § 2 HWG.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation