Mogelpackung

Unter einer „Mogelpackung“ versteht der Verkehr eine Verpackung, die aufgrund ihrer Art und Weise einen größeren Inhalt vorspiegelt. Unter Umständen kann hier eine irreführende geschäftliche Handlung gesehen werden. Die alleinige Angabe der Warenmenge reicht für einen durchschnittlich informierten und verständigen Konsumenten nicht aus, um ein Verhältnisbild zu konstruieren.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation