Mühewaltung
Unter der Mühewaltung versteht man eigene außergerichtliche Maßnahmen, die zur Aufdeckung und Verfolgung des Wettbewerbsverstoßes vom Geschädigten durchgeführt wurden. Unter Umständen kann diese eigene außergerichtliche Mühewaltung dem ersatzfähigen Schaden zuzurechnen sein.