Mühewaltung

Unter der Mühewaltung versteht man eigene außergerichtliche Maßnahmen, die zur Aufdeckung und Verfolgung des Wettbewerbsverstoßes vom Geschädigten durchgeführt wurden. Unter Umständen kann diese eigene außergerichtliche Mühewaltung dem ersatzfähigen Schaden zuzurechnen sein.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation