Nachwerbung

Die Versendung von Werbeunterlagen, aufgrund der unaufge-forderten Nachfrage, die über Anwendung und Wirkung Auskunft geben, sind Nachwerbung. Ebenso die unaufgeforderte Nachfrage eines Werbungsadressaten, die durch Heilmittelwerbung ausge-löst wurde, sowie die Aufforderung , sich Prospekte schicken zu lassen, die über Anwendung und Wirkung Auskunft geben. Es handelt sich dabei nicht um Werbung mit Fernbehandlung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation