Nachwerbung
Die Versendung von Werbeunterlagen, aufgrund der unaufge-forderten Nachfrage, die über Anwendung und Wirkung Auskunft geben, sind Nachwerbung. Ebenso die unaufgeforderte Nachfrage eines Werbungsadressaten, die durch Heilmittelwerbung ausge-löst wurde, sowie die Aufforderung , sich Prospekte schicken zu lassen, die über Anwendung und Wirkung Auskunft geben. Es handelt sich dabei nicht um Werbung mit Fernbehandlung.