Naturalrestitution

Im Zuge des Integritätsinteresses soll ein Zustand hergestellt werden, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz (in einem Schadensersatzfall) verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, so bezeichnet man dies als Naturalrestitution (Vgl. § 249 Abs. 1 BGB).

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation