Neuheit
Unzulässige Beschaffenheitswerbung liegt in der Aussage ein Produkt sei „neu“, wenn dieses bereits vor einem Jahr in den Verkehr gebracht wurde. Die Werbung muss auch angeben, worauf sich die Neuheit bezieht.
Unzulässige Beschaffenheitswerbung liegt in der Aussage ein Produkt sei „neu“, wenn dieses bereits vor einem Jahr in den Verkehr gebracht wurde. Die Werbung muss auch angeben, worauf sich die Neuheit bezieht.