Nichtangriffsabrede

Eine Nichtangriffsabrede untersagt es einem Dritten, meist einem Lizenznehmer, gegen ein Schutzrecht vorzugehen, insbesondere durch die Erhebung eines Löschungsantrags oder einer Löschungsklage. Erhebt er dennoch eine solche Klage, kann die Nichtangriffsabrede der Klage uneingeschränkt entgegen gehalten werden. Der Popularklagecharakter schließt eine Beschränkung durch eine solche Abrede nicht aus.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation