“Öko”
Die EG-Öko-VO ordnet an, wann der ökologische Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel genommen werden darf. Voraussetzung hierfür sind u.a. die dazu gehörenden Kontrollmaßnahmen. Die Verordnungskriterien müssen hierbei zwangsläufig erfüllt werden, um eine Öko-Bezeichnung tragen zu dürfen. Darüberhinaus ist bei der Kennzeichnung das ÖkoKennzG und die ÖkoKennzVO zu beachten.