Opt-in-Fälle
Die Fälle in denen ohne die vorherige explizite Zustimmung (Einwilligungserklärung) des Verbrauchers bestimmte Werbung nicht zulässig ist, bezeichnet man als Opt-in-Fälle. Diese Maßnahme soll unerbetene Werbung abhalten.
Die Fälle in denen ohne die vorherige explizite Zustimmung (Einwilligungserklärung) des Verbrauchers bestimmte Werbung nicht zulässig ist, bezeichnet man als Opt-in-Fälle. Diese Maßnahme soll unerbetene Werbung abhalten.