Opt-out-Fälle
Die Fälle in denen im Gegensatz zu Opt-in-Fällen (siehe „Opt-in-Fälle“) die vorherige Zustimmung nicht eingeholt wird, sondern bereits aufgrund von irgendeiner Kontaktaufnahme zum Kunden bereits geworben wird, bezeichnet man als Opt-out-Fälle. Hier stimmt der Verbraucher nicht zu, sondern er ergreift Maßnahmen, um dem Werbenden erkennbar zu vermitteln, dass er die Werbung gerade nicht wünscht.