Opt-out-Fälle

Die Fälle in denen im Gegensatz zu Opt-in-Fällen (siehe „Opt-in-Fälle“) die vorherige Zustimmung nicht eingeholt wird, sondern bereits aufgrund von irgendeiner Kontaktaufnahme zum Kunden bereits geworben wird, bezeichnet man als Opt-out-Fälle. Hier stimmt der Verbraucher nicht zu, sondern er ergreift Maßnahmen, um dem Werbenden erkennbar zu vermitteln, dass er die Werbung gerade nicht wünscht.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation