Ordnungswidrigkeiten

Die Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Markenrechts, die mit Bußgeld geahndet werden, sind im § 145 MarkenG geregelt. Davon betroffen sind die identische oder nachahmende vorsätzliche Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen mit bestimmten stattlichen bzw. amtlichen Bezeichnungen oder Zeichen bzw. Verstöße gegen Mitwirkungs- und Duldungspflichten von Betriebsinhabern und –leitern.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation