Packungsbeilage (siehe auch Beipackzettel)
Die Packungsbeilage ist ein Schriftstück, das dem Behältnis oder der Umhüllung von Arzneimitteln beizulegen ist. Neben den in § 10 AMG für die Verpackung vorgeschriebenen Informationen, sind auf der Packungsbeilage weitere Informationen zu machen. Diese Angaben dienen der Unterrichtung des Verbrauchers und müssen für diesen verständlich sein. Verboten ist die Werbung für ein anderes Arzneimittel auf einer Packungsbeilage. Die Packungsbeilagen müssen an sich die Anwendungsgebiete enthalten, für homöopathische Arzneimittel ist dies verboten.