Par condicio concurrentium
Der wettbewerbsrechtliche Grundsatz „par condicio concurrentium“ besagt, dass alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen haben müssen (Chancengleichheit).
Der wettbewerbsrechtliche Grundsatz „par condicio concurrentium“ besagt, dass alle Wettbewerber die gleichen Bedingungen haben müssen (Chancengleichheit).