Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ)
Das internationale Recht des unlauteren Wettbewerbs beruht auf der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ) vom 20.03.1883. Der vorerst gewährte Patentschutz entwickelte sich im Laufe der Jahre zum Schutz gegen unlauteren Wettbewerb auf internationaler Ebene. In Deutschland spielt die PVÜ allerdings eine geringe Rolle aufgrund des entwickelten und weitreichenden Lauterkeitsrechts.