Parodie

Unter einer Parodie versteht man die verzerrte Darstellung eines meist bekannten Originals, im Markenrecht also die Verwendung eines Kennzeichens einhergehend mit der Unterstellung eines anderen Inhaltes als dem eigentlich vom Markeninhaber intendierten. Im Markenrecht stellt die Parodie aber keine eigenständige Handlungsart dar, sondern kann kennzeichenmäßiger Gebrauch im herkömmlichen Sinne, produktgestaltender Gebrauch oder auch eine bloße Markennennung sein. Entscheidend ist, wie der Verkehr die Parodie auffasst.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation