Persönlichkeitsrecht
Ein Recht an einer Marke stellt kein Persönlichkeitsrecht dar. Es kann jedoch persönlichkeitsrechtliche Bezüge aufweisen, wenn sie mit dem Namen einer natürlichen Person oder einem urheberrechtlichen Werk in Zusammenhang steht. Wesentlich häufiger weisen allerdings geschäftliche Bezeichnungen derartige persönlichkeitsrechtliche Bezüge auf. Der Schutz ergibt sich dann aber nicht aus Marken-, sondern aus Namens-, Urheber- oder Deliktsrecht.