Pflichtwidrigkeit
Pflichtwidrig handelt derjenige, der die Sorgfalt, zu der er nach den konkreten Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten sowohl verpflichtet als auch imstande ist, außer Acht lässt.
Pflichtwidrig handelt derjenige, der die Sorgfalt, zu der er nach den konkreten Umständen und seinen persönlichen Fähigkeiten sowohl verpflichtet als auch imstande ist, außer Acht lässt.