Piratenkarten
Mit sog. Piratenkarten gewährt man sich unerlaubten kostenfreien Zugang zu Pay-TV-Inhalten durch die technische Umgehung eines Zugangsschutzes. Darunter fallen auch sog. Hackertools. Diese Handlung kann eine gezielte Behinderung und somit Wettbewerbswidrigkeit begründen. Diese sind von technischen Hilfsmitteln zu unterscheiden, die lediglich der Abweisung einer Leistung eines Wettbewerbers des potentiellen Leistungsempfängers dienen (z.B. Anti-Spam-Tool, TV-Blocker, usw.).