Positives Benutzungsrecht
Ein positives Benutzungsrecht gewährt dem Inhaber das Recht, als einziger über ein Recht oder eine Sache zu verfügen. Es ist stark umstritten, ob eine Marke dem Markeninhaber ein solches positives Benutzungsrecht einräumt. Bisher wurde dies eher verneint. Die Bejahung eines solchen Rechtes hätte zur Folge, dass z.B. bereits die Anmeldung kollidierender Marken eine Markenrechtsverletzung darstellen würde und nicht als ein Begehungsgefahr begründender Störfaktor.