Postwurfsendungen

Bei Postwurfsendungen ist ein erkennender entgegenstehender Wille eines potentiellen Empfängers zu beachten und zu befolgen. Andernfalls kann die Werbehandlung eine unzumutbare Belästigung darstellen. U.a. handelt es sich dabei um Aufschriften wie z.B. „Keine Werbung“ auf dem Briefkasten des Empfängers.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation