Preisangaben
Vorschriften zu Preisangaben sind in der PAngV (Preisangabenverordnung) geregelt. Eine zentrale Pflicht bildet § 1 PAngV, in der die Endpreisangabe gegenüber Letztverbrauchern geregelt ist. Darüberhinaus müssen nach der PAngV die Grundsätze von Preisklarheit und Preiswahrheit, sowie die allgemeine Verkehrsauffassung gewahrt werden.