Preiswahrheit
Unter der Preiswahrheit versteht der Verkehr einen den Tatsachen entsprechenden angegebenen Preis. Der angegebene Preis des Händlers muss demzufolge der gleiche sein, der vom Verbraucher zu bezahlen ist. Dies gilt insbesondere für herabgesetzte Preise. Grundsätzlich soll der Preis in der Inlandswährung angegeben werden, um der Preiswahrheit zu entsprechen. Vgl. hierzu „Preisangaben“ und „Preisklarheit“.