Preiswahrheit

Unter der Preiswahrheit versteht der Verkehr einen den Tatsachen entsprechenden angegebenen Preis. Der angegebene Preis des Händlers muss demzufolge der gleiche sein, der vom Verbraucher zu bezahlen ist. Dies gilt insbesondere für herabgesetzte Preise. Grundsätzlich soll der Preis in der Inlandswährung angegeben werden, um der Preiswahrheit zu entsprechen. Vgl. hierzu „Preisangaben“ und „Preisklarheit“.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation