Produktgestaltung
Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz soll den Unternehmer gegen Nachahmungen von Arbeitserzeugnissen schützen. Die praktische Schwerpunktsetzung liegt auf der Produktgestaltung.
Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz soll den Unternehmer gegen Nachahmungen von Arbeitserzeugnissen schützen. Die praktische Schwerpunktsetzung liegt auf der Produktgestaltung.