Prozessführungsbefugnis
Wenn ein nicht Prozessführungsbefugter eine Klage einreicht, ist diese als unzulässig und nicht als unbegründet abzuweisen. Damit würde das Urteil nicht in materieller Rechtskraft erwachsen.
Wenn ein nicht Prozessführungsbefugter eine Klage einreicht, ist diese als unzulässig und nicht als unbegründet abzuweisen. Damit würde das Urteil nicht in materieller Rechtskraft erwachsen.