Prozessvergleich
Ein Prozessvergleich dient dazu, einen anhängigen Rechtsstreit bei einem Gericht oder bei einer anerkannten Gütestelle zur gütlichen Beilegung vertraglich durch beidseitiges Nachgeben zu schließen. Die Rechtshängigkeit entfällt. Der Vergleich ist nicht rechtskräftig, allerdings ein Vollstreckungstitel. Im Falle, dass der Abgemahnte eine (strafbewehrte) Unterwerfungserklärung abgibt und der Abmahner hierfür auf Auskunft und Schadensersatz verzichtet, können die Parteien sodann einen Vergleich über die Kosten schließen.