Prüfung

Die Schutzfähigkeitsprüfung im Rahmen der Eintragung einer Marke überlässt dem DPMA keinen Ermessensspielraum und der Anmelder hat bei Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Eintragung. Die Prüfung auf absolute Schutzhindernisse hat von Amts wegen zu erfolgen und ist in vollen Umfang durch das BPatG und den BGH überprüfbar.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation