Prüfungspflicht
Die Prüfungspflicht besagt, dass die Werbemedien, aber auch die Funk- und Fernsehanstalten, Direktwerbeunternehmen oder Plakatanschlagunternehmen u.ä. bei entsprechenden ausländischen Werbeauftraggebern gehalten sind festzustellen, ob ein inländischer Verantwortlicher im Sinne des § 13 HWG vorhanden ist.