Psychotherapeut
Der Beruf des Psychotherapeuten zählt zu den Heilberufen. Wer den Beruf ausüben möchte, benötigt hierfür eine Approbation. Damit zählen Psychotherapeuten auch zu den Fachkreisen nach § 2 HWG. Unterschieden wird zwischen nichtärztlichen Psycho-therapeuten und Psychotherapeuten, die ein Medizinstudium absolviert haben. Die nichtärztlichen Psychotherapeuten dürfen nicht beworben werden mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.