Publikumswerbeverbot

Das Publikumswerbeverbot bezieht sich nicht auf die Fachkreise. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist beschränkt auf Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und solche Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben. Um den Gefahren einer medikamentösen Selbstbehandlung durch den Erkrankten zu entgehen, besteht ein Werbeverbot für Mittel gegen Schlaflosigkeit, psychische Störungen oder Mittel, die die Stimmungslage beeinflussen. Ein Werbeverbot besteht auch für die bildliche Darstellung von Personen in der Berufskleidung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation