Rahmenrecht

Unter den Begriff „Rahmenrecht“ fällt u.a. das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Das Rahmenrecht ist ein „sonstiges Recht“ i.S.v. § 823 BGB. Die Rechtswidrigkeit wird dabei nicht durch den Eingriff in das Recht indiziert. Vielmehr muss sie durch die Abwägung der betroffenen Rechtsgüter festgestellt werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation