Rechnungslegung

Ein Auskunftsanspruch auf Rechnungslegung steht dem Markenrechtsinhaber als Hilfsanspruch zur Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches gegenüber Verletzern oder zur Ermittlung der ihm zustehenden Lizenzgebühren gegenüber dem Lizenznehmer zu. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben sind dabei alle Angaben mitzuteilen, die der Rechteinhaber benötigt, um die Rechnungslegung nachvollziehen zu können und festzustellen, welche Ausgleichszahlungen ihm zustehen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation