Rechtsanwälte
Rechtsanwälte zählen zu den rechtsberatenden Berufen und unterliegen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO, siehe hierzu „Bundesrechtsanwaltsordnung“). Die Ordnung stellt u.a. klar, dass es sich bei den Rechtsanwälten um ein unabhängiges Organ der Rechtspflege handelt, die einen freien Beruf und kein Gewerbe ausüben. Rechtsanwälte können unter besonderen Auflagen werben, die ebenfalls in der BRAO geregelt sind. Desweiteren müssen sie die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) befolgen, siehe hierzu „Berufsordnung für Rechtsanwälte“.